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BSG, 31.01.1980 - 8a RK 10/79 |
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Beitragsberechnung - Übergangsgeld - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld
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Beitragsberechnung - Übergangsgeld - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 23.01.1979 - 21 KR 4/78
- BSG, 31.01.1980 - 8a RK 10/79
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Schleswig-Holstein, 06.08.2020 - L 1 R 69/17
Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Einschlägig für die in solchen Fällen zu berücksichtigende Beitragsbemessungsgrundlage sei hingegen das Urteil des BSG vom 31. Januar 1980 (8a RK 10/79, juris).Hierauf erwiderte die Klägerin, dass das Urteil des BSG vom 31. Januar 1980 (8a RK 10/79, juris) auf die hier streitige Fallgestaltung nicht übertragbar sei, da der Sachverhalt sich von dem Vorliegenden unterscheide.
Für den Fall des Bezugs von Übergangsgeld im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld habe das BSG mit Urteil vom 31. Januar 1980 (8a RK 10/79, juris) entschieden, dass für die Bemessung der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge aus dem Übergangsgeld nach § 385 Abs. 3a Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) und § 1385 Abs. 3 Buchst. f Nr. 2 RVO das zuletzt vor Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld erzielte Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen sei.
Auch für den Fall des Bezugs von Übergangsgeld im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld hat das BSG mit Urteil vom 31. Januar 1980 entschieden, dass das bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigte Arbeitsentgelt dem Übergangsgeld auch dann "zu Grunde liegt", wenn es nur mittelbar nach ihm bemessen wird (8a RK 10/79, juris).
- SG Berlin, 15.09.2017 - S 51 KR 997/14
Krankenversicherung - Krankengeld - beitragspflichtige Einnahmen von …
In seinem Urteil zum Zeichen 8a RK 10/79 hat das Bundessozialgericht zu der Vorschrift des § 385 Abs. 3a RVO wie folgt ausgeführt:. - BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in …
Vielmehr hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall, in dem Übergangsgeld (Übg) in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes (Alg) bezogen wurde, schon entschieden, dass das bei der Berechnung des Alg berücksichtigte Arbeitsentgelt dem Übg auch dann "zugrunde liegt", wenn es nur mittelbar nach ihm bemessen wird (Urteil vom 31.1.1980, 8a RK 10/79, SozR 2200 § 385 Nr. 3 S 7 f). - BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
Parallelität von Beiträgen und Leistungen
Ergänzend dazu hat der Senat auf das auch in § 12 Nr. 2 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (RehaAnglG) zum Ausdruck gekommene Grundanliegen der Rehabilitation hingewiesen, den Behinderten in das Erwerbsleben einzugliedern oder wiedereinzugliedern (vgl. dazu auch die Urteile vom 30. November 1977 - 12 RK 28/76 -, BSGE 45, 188, 190;… vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 27; vgl. ferner daß Urteil des 8. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 - 8a RK 10/79 -, SozR 2200 § 385 Nr. 3).